Am 2. August 2021 startete das Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV):
Durch den AGVS autorisierte Fachbetriebe können die ordnungsgemässe Reparatur von Fahrzeugen bestätigen, wenn bei der Kontrolle durch das Strassenverkehrsamt Mängel festgestellt wurden. Damit müssen die Kunden kein zweites Mal mit ihrem Fahrzeug zum Strassenverkehramt. Dies ist somit bei uns möglich.
Durch den AGVS autorisierte Fachbetriebe können die ordnungsgemässe Reparatur von Fahrzeugen bestätigen, wenn bei der Kontrolle durch das Strassenverkehrsamt Mängel festgestellt wurden. Damit müssen die Kunden kein zweites Mal mit ihrem Fahrzeug zum Strassenverkehramt. Dies ist somit bei uns möglich.